Junge, 2012

Dies ist die Geschichte eines kleinen Jungen der im Alter von vier Wochen am 5. Mai 2012 in einem Stall in Seestermühle tot aufgefunden wurde.

Es war der 5. Mai 2012 als ein Mitarbeiter eines landwirtschaftlich geführten Betriebes in einem Stall in Seestermühle/LandkreisPinneberg einen toten Säugling fand.

Inmitten des Stalls, der mit Stroh befüllt war, lag ein Weidenkorb in dem sich ein toter Junge, der nur mit einer Decke bekleidet war, befand.

Der Mitarbeiter informierte umgehend die Polizei. Diese nahm sofortige Ermittlungen auf. Der Säugling wurde sodann zur Obduktion in die Rechtsmedizin gebracht. Schnell stellte sich heraus, dass eine in der Nachbarschaft lebende 21-jährige die Mutter des toten Jungen war.

Sie gab bei der Vernehmung an, das Kind allein geboren zu haben. Danach sei der Junge gestorben und sie habe ihn im Weidenkorb in den Stall gelegt. Die Mutter wurde in die Psychiatrie eingewiesen.

Gerichtsurteil:
Erst über ein Jahr später, am 8. Juli 2013, begann der Prozess gegen die Mutter. Es wurde Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben.

Die Mutter schwieg den Prozess über vor Gericht. Die Anklage ging davon aus, dass die Kindsmutter zwischen März und April des vergangenen Jahres in ihrem Haus ihr Kind allein zur Welt brachte. Nach der Geburt bemerkte sie, dass ihr Kind leblos war und sie legte es in den Weidenkorb, deckte ihn mit einer Decke zu und brachte ihn in den Stall des Nachbarn.

Eine Freundin der Kindsmutter sagte als Zeugin vor Gericht aus. Sie bestätigte die Schwangerschaft der Mutter. Im Februar 2012 waren sie noch gemeinsam im Urlaub und dort erzählte ihre Freundin von der Schwangerschaft. Sie wirkte sehr verzweifelt, da ihr Freund keine Kinder wollte. Sie habe ihm nach eigenen Aussagen im September 2011 von der Schwangerschaft erzählt. Er wäre wenig begeistert gewesen und hatte seine Freundin zur Abtreibung des gemeinsamen Kindes geraten.

Auch er sagte vor Gericht aus und bestätigte, dass er von der Schwangerschaft wusste. Er ging jedoch davon aus, dass sie einen Abbruch vorgenommen hatte. Ihre Gewichtszunahme entging ihm zwar nicht, er brachte diese aber nicht mit der fortschreitenden intakten Schwangerschaft in Verbindung.

Weitere Zeugen aus der Nachbarschaft bestätigten eine Schwangerschaft der Kindsmutter. Eine Nachbarin fragte später nach, was mit dem Baby passiert sei. Die Mutter antwortete nur, das das Kind gestorben wäre.

Die Freundin der 21-jährigen Angeklagten schloss eine Tötung des Kindes nicht aus. Die Angeklagte hatte ihr wohl erzählt, dass alles gut werden würde, wenn sie ein Mädchen zur Welt bringen würde. Dies würde ihr Freund wohl akzeptieren.

Als letztes wurde der Gerichtsmediziner gehört, er konnte keine Fremdeinwirkung bei dem Säugling feststellen. Die Todesursache war ein Sauerstoffmangel während der Geburt, der für Laien kaum erkennbar sei. Aufgrund dieser Aussage beantragten Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen Freispruch für die Mutter. Am 10. September 2013 sprach der Richter das Urteil. Die Mutter wurde freigesprochen. Eine vorsätzliche Tötung konnte der Mutter nicht nachgewiesen werden. Der Richter mahnte die Mutter an, sie habe moralisch absolut verwerflich gehandelt, was jedoch nicht strafbar sei. Die Kindsmutter selbst zeigte bei der Urteilsverkündung keinerlei Regung.