Lea-Sophie

Das ist die Geschichte von Lea-Sophie aus Köln-Chorweiler. Geboren am 04.12.2010, gestorben im Alter von zwei Jahren am 20.12.2012 nach brutalster Misshandlung an einer Hirnschwellung.

Lea-Sophie war ein gesundes und altersgerecht entwickeltes Kind. Sie lebte mit ihrer Mutter und deren Lebensgefährten in einer Wohnung in Köln-Chorweiler. Für Lea-Sophie war der Lebensgefährte ihr Papa. Lea-Sophie wurde nicht vernachlässigt, man kümmerte sich um sie. Nach zwei Jahren allerdings trennten sich Mutter und Lebensgefährte voneinander.

Irgendwann lernte Lea-Sophies Mutter einen neuen Mann kennen. Dieser zog bei den beiden in die Wohnung ein. Lea-Sophie hatte Angst vor dem neuen Lebensgefährten. Oft war Streit aus der Wohnung zu hören und Nachbarn verständigten mehrmals die Polizei. Zunehmend war der neue Lebengefährten mit Lea-Sophie überfordert und schlug sie.

Zwei Monate, nachdem der neue Lebensgefährte in die Wohnung eingezogen war, rastete er an einem Montag, den 17. Dezember 2012 aus, weil Lea-Sophie zu laut war. Er schlug der kleinen Lea-Sophie bis zu 10 Mal mit der Faust ins Gesicht, so dass ihr Kiefer zertrümmert wurde. Er schüttelte sie und zog sie an den Haaren hoch, dass sich ihre Kopfhaut löste und schlug währenddessen weiter auf sie ein. Als die Mutter, die während der Tat nicht anwesend war, in die Wohnung zurückkehrte und ihre Tochter blutend, schwer verletzt und sich mehrfach übergebend vorfand, verständigte sie keinen Arzt. Stattdessen kühlte sie lediglich die Wunden von Lea-Sophie und legte sie in ihr Bett.

Fast drei Tage dauerte Lea-Sophies Todeskampf. Ihre Mutter und ihr Lebensgefährte hatten das kleine Mädchen einfach seinem Schicksal überlassen, bis sie am Donnerstag, den 20. Dezember 2012 an den Folgen ihrer schweren Verletzungen starb. Nachdem Lea-Sophie noch mindestens 12 Stunden tot in ihrem Bett gelegen hatte, fassten ihre Mutter und der Lebensgefährte den Entschluss, ein Sexualdelikt vorzutäuschen. Sie zogen das kleine Mädchen aus, warfen ihre Kleidung in einen Müllcontainer, steckten Lea-Sophie in einen Einkaufstrolley und entsorgten sie in einem Waldstück am See.

Am Freitag, den 21. Dezember 2012 gab Lea-Sophies Mutter dann eine Suchmeldung bei der Polizei auf. Ihre Tochter sei angeblich auf einem Spielplatz, den beide besuchten hatten, spurlos verschwunden.

Um 14 Uhr wurde von der Polizei ein Großalarm ausgelöst. Zu diesem Zeitpunkt war Lea-Sophie 1 1/2 Stunden vermisst. Hunderte Beamte und ein Spürhund sowie ein Hubschrauber mit Wärmebildkamera wurden für die Suche eingesetzt. Die Mutter wurde in dieser Zeit stundenlang von den Beamten befragt.

Lea-Sophies Mutter wusste genau, dass die Beamten ihre Tochter nicht lebend auffinden würden.
Um 22.10 Uhr fanden Reporter in einem Müllcontainer beim Wohnhaus von Lea-Sophie einen blauen Sack. Dieser enthielt lila Stiefel mit Herzchen, Kleidung, ein Kinder-Kopfkissen und eine blutverschmierte Hasen-Spieluhr. Die Mutter hatte bei der Befragung durch die Beamten angegeben, dass ihre kleine Tochter an diesem Tag lilafarbene Stiefel getragen hatte.

Um 22.30 Uhr wurde Lea-Sophies Leiche ca. 1 km von ihrem Wohnort in dem Waldgelände am See gefunden.

Laut Obduktion erlitt Lea-Sophie eine hochgradige Schwellung des Hirngewebes. Der dadurch entstandene Druck auf das Atemzentrum war die Ursache für ihren Tod. Aufgrund des Zustandes der Hirngefäße nach dem Angriff auf Lea-Sophie war ein schneller Todeseintritt unwahrscheinlich.

Wäre Lea-Sophie in den ersten zwei Tagen medizinisch versorgt worden, hätte für sie eine Überlebenschance bestanden.

Beisetzung:
Im Februar 2013 wurde die Asche des kleinen Mädchens in einer rosa Urne auf dem Bonner Nordfriedhof beerdigt. Zuvor war bekannt geworden, dass Lea-Sophie in dem Fall, dass  ihr leiblicher Vater nicht aufgefunden werden könne, um die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen, in einem Armengrab beigesetzt werden solle. Darüber waren viele Kölner so entsetzt, dass sie sich anboten, die Kosten zu übernehmen. Es kamen genügend Spenden zusammen, um Lea-Sophie eine würdevolle Beisetzung zu ermöglichen.

Die Mutter von Lea Sophie durfte nicht an der Beerdigung teilnehmen. Das hatte die Staatsanwaltschaft verboten.

Gerichtsurteil:
Im Mai 2013 wurde der Lebensgefährte wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Tat sei nicht als Mord zu werten und auch nicht als Totschlag in einem besonderes schwerem Fall, was eine lebenslange Haftstrafe zur Folge gehabt hätte.

Die Richterin bemühte sich, das Urteil für jederman verständlich zu erklären. Im dem Prozess seien keine Mordmerkmale zu erkennen gewesen.

„Im Gesetz steht nun mal nicht: Wer ein kleines Kind tötet, ist automatisch ein Mörder“, verdeutlichte Ulrike Grave-Herkenrath die Komplexität der Rechtssprechung. Quelle: Kölner Stadtanzeiger, 24.05.2013

Nur wenn die Tat des Lebensgefährten auf sittlich niedrigster Stufe stattgefunden hätte, wäre das Merkmal für Mord erfüllt gewesen.

Am Tattag jedoch habe sich der Lebensgefährte in einer erheblichen Nervenbelastung befunden.

„Er hatte Streit mit … der Mutter…, ihm drohte an seinem Geburtsag eine Woche später der Haftantritt und er hatte eine halbe Flasche Wodka getrunken“, führte die Richterin  für den Angeklagten ins Feld und betonte die Überzeugung der Kammer: „Er hat das Kind nicht aus Freude am Quälen misshandelt.“  Die Situation sei „eskaliert“, weil Lea-Sofie sich offensichtlich durch ihn zunächst  nicht beruhigen ließ und immer lauter geschrien habe. Quelle: Kölner Stadtanzeiger, 24.05.2013

Auch wurde strafmildernd gewertet, dass die Aussage vor Gericht seiner ehemalige Lebensgefährtin, mit welcher er auch ein Kind hatte, dass er im Umgang mit Kindern auch liebevoll, engagiert und friedlich sein konnte.

Lea-Sophies Mutter wurde ebenfalls verurteilt. Sie wurde wegen Totschlags durch Unterlassen zu einer siebenjährige Haftstrafe verurteilt.

Gegen das Urteil in Bezug auf den Lebensgefährten legte die Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen Mordes gefordert hatte, Revision ein. Im Vorfeld war allerdings schon klar, da das Gericht bereits das Vorhandensein eines Mordmerkmal ausgeschlossen hatte, das eine Verurteilung wegen Mordes nicht mehr in Frage kommen würde. Aus diesem Grund wollte die Staatsanwaltschaft mit der Revision eine Verurteilung wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall mit einer lebenslangen Haftstrafe erreichen.
Beanstandet wurde auch in dem Urteil, dass das Gericht die Zuspitzung einer Misshandlungspirale nicht genügend Beachtung geschenkt hatte. Lea-Sophie wurde bereits vor ihrem Tod systematisch psychisch und körperlich misshandelt.

Die Revision hielt nicht stand und der Bundesgerichtshof wies diese als unbegründet zurück. Es konnten keine Rechtsfehler im Urteil gefunden werden. Es war von einem ausgewogenen und angemessenen Urteil die Rede.

Nachtrag:
Bezirkspolitiker aus Köln-Chorweiler planten nach dem Tod von Lea-Sophie einen Baum für das kleine Mädchen, aber auch für andere kindlichen Opfer von Gewalt zu pflanzen.

Im März 2014 erging sodann ein Beschluss durch die Bezirksvertretung ein Denkmal in Form eines Baums des Gedenkens zu errichten.

2 1/2 Jahre nach Lea-Sophies Tod wurde dann im April 2015 auf einer Grünfläche neben dem Eingang des City Centers am Liverpooler Platz der Baum gepflanzt. Im Juni 2016 bekam der Baum des Gedenkens eine kleine Holztafel mit den Namen der getöteten Kinder aus Köln-Chorweiler.