Dies ist die Geschichte dreier neugeborener Geschwister aus Thörey (Erfurt), die lebend zur Welt kamen und kurz nach der Geburt von ihrer Mutter in den Jahren 2002, 2003 und im April 2005 in Plastiktüten erstickt wurden.
Die Mutter der drei Neugeborenen bewohnte bis zum April 2005 mit ihren Eltern, den Großeltern der Neugeborenen sowie ihren beiden älteren Schwestern ein Wohnhaus samt Grundstück in Thörey. Nach einem Herzinfarkt des Großvaters verlor dieser seine Arbeitsstelle. Somit konnten die Raten für das Haus in Thörey nicht mehr bezahlt werden, weshalb das Haus im Januar 2007 zwangsversteigert wurde, nachdem das Grundstück fast zwei Jahre lang unbewohnt war.
Im Januar 2007 machte sich der neue Grundstückseigentümer daran, das Grundstück aufzuräumen und zu entrümpeln. Hierbei entdeckte er unter einem Berg von Müllsäcken in der Garage eine Babyleiche in einem Plastiksack. Die spätere Obduktion ergab, dass es sich bei dem verwesten und teilweise mumifizierten Neugeborenen um ein Mädchen gehandelt hatte. Nach diesem schrecklichen Fund wurde das gesamte Grundstück von Kriminaltechnikern und einem Leichenspürhund gründlich durchsucht, jedoch wurden keine weiteren Babyleichen gefunden. Nach Abschluss der Durchsuchung wurde das Grundstück von den Ermittlungsbehörden wieder freigegeben.
Aufgrund des Fundes des toten Mädchens beschloss der neue Eigentümer, die Garage abzureißen. Während dieser Abrissarbeiten eine Woche später fand er in einer nicht frei zugänglichen Zwischendecke der Garage zwischen Isolierwolle zwei verschnürte und mit Plastiktüten umhüllte Kartons. Aufgrund des grausigen Fundes eine Woche zuvor beschloss der neue Eigentümer, die Päckchen mit einer Mistgabel zu öffnen. In den Päckchen befanden sich zwei weitere Babyleichen. Wie die spätere Obduktion ergab, handelte es sich um ein neugeborenes Mädchen und einen neugeborenen Jungen. Das Grundstück wurde daraufhin nochmals von den Ermittlungsbehörden durchsucht. Glücklicherweise ohne weitere Babyleichen zu finden. Ein Sprecher der Ermittlungsbehörden teilte bezüglich des zweiten Leichenfundes mit, dass der Leichenspürhund bei der ersten Durchsuchung des Grundstücks die zwei Babyleichen deshalb nicht finden konnte, weil diese luftdicht eingeschlossen und somit keine Verwesungsgerüche wahrnehmbar gewesen waren.
Nach dem Fund der drei toten Neugeborenen wurde gegen die 21-jährige Mutter wegen dreifachen Todschlags ermittelt. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens sagte die Mutter der Neugeborenen aus, dass sie im Jahr 2002 -mit 16 Jahren- einen Jungen auf dem Anwesen in Thörey zur Welt gebracht und in einer Plastiktüte in der Garage versteckt habe. Ein Jahr später -mit 17 Jahren- habe sie ein kleines Mädchen geboren und ebenfalls dort in einer Plastiktüte versteckt. Das zweite Mädchen habe sie im April 2005 -also mit 19 Jahren- in der elterlichen Wohnung in Erfurt geboren, anschließend ebenfalls in eine Plastiktüte gesteckt und auf das Grundstück nach Thörey gebracht. Die Großeltern der Neugeborenen wollten von den Schwangerschaften der Mutter nichts mitbekommen haben. Die beiden älteren Schwestern der Mutter jedoch sprachen diese auf die Schwangerschaften an und erhielten von der Mutter als Antwort, sie werde die Kinder nach der Geburt in eine Babyklappe legen.
Gerichtsurteil:
Die Mutter der Neugeborenen wurde im späteren Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Erfurt zu neun Jahren Haft wegen dreifachen Totschlags verurteilt. Aufgrund des Alters der Mutter zum jeweiligen Tatzeitpunkt kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass die Hauptverhandlung und die darauf folgende Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden.
Im Anschluss an den Prozess veröffentlichte das Landgericht Erfurt eine Presseerklärung. In dieser hieß es, die Mutter habe bis zum Schluss behauptet, die Kinder tot geboren zu haben. Die Obduktion der drei Neugeborenen habe jedoch ergeben, dass sie lebensfähig gewesen seien.
Die Verteidigung der Mutter beantragte im Prozess zwei Jahre auf Bewährung wegen dreifachen Totschlags in minderschwerem Fall, die Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre –also die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht- wegen Mordes in zwei Fällen und Totschlags in einem minder schweren Fall.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Neugeborenen lebend zur Welt gekommen waren und von ihrer Mutter in Plastiktüten erstickt worden sind. Weiter ging die Kammer davon aus, dass die Mutter der Neugeborenen voll schuldfähig gewesen sei, jedoch konnten im Prozess keine Mordmerkmale nachgewiesen werden, weshalb die Mutter des dreifachen Totschlags schuldig gesprochen wurde. Nach der Urteilsverkündung kündigte die Staatsanwaltschaft an, eine Revision prüfen zu wollen. Ob diese tatsächlich eingelegt wurde, konnte nicht recherchiert werden.
Über das genaue Geburtsdatum sowie die Beisetzung der drei Neugeborenen konnten wir leider keine Informationen finden.