Das ist die Geschichte von Karsten aus Plauen. Er starb mit zwei Jahren und drei Monaten nach tagelangem Martyrium am 14. Juli 2010 in der Jenaer Klinik an den Folgen eines Schütteltraumas.
Karsten lebte mit seiner Mutter alleine bis wenige Wochen vor seinem Tod seine Mutter einen Mann kennenlernte und dieser dann bei den beiden einzog. Der neue Lebensgefährte war der Meinung, Karstens Mutter wäre in der Erziehung zu nachsichtig und kündigte an, nun die Erziehung von Karsten übernehmen zu wollen. Dabei fühlte er sich zunehmend überfordert und Karstens Mutter sagte später aus, ihr Sohn hätte ihren Lebensgefährten „auf 180 gebracht“.
Drei Tage lang soll Karsten den Misshandlungen ausgesetzt gewesen sein, ohne dass seine Mutter eingrgriffen hat. Karsten bekam Schläge, wenn er nicht essen oder schlafen wollte. Ihm wurden Haare ausgerissen, er wurde in kaltes Wasser gesetzt oder am Unterleib verletzt. Aufgrund der Vielzahl an blauen Flecken ging die Mutter mit ihm tagelang nicht mehr raus.
Am Tag vor seinem Tod wurde Karsten wieder mehrmals geschlagen, weil er nicht schlafen wollte. Seine Mutter will nur gesehen haben wie ihr Lebensgefährte ihren Sohn einmal kräftig schüttelte. Sonst hätte sie lediglich Schläge gehört. Erst als ihr Lebensgefährte Karsten an den Füßen packte und ihn kopfüber so heftig hin und her schleuderte, dass er mit dem Kopf an das Bettgitter prallte, alarmierte die Mutter gegen Abend den Notarzt. Karsten soll laut Aussage seiner Mutter bis zu diesem Zeitpunkt noch ansprechbar gewesen sein.
Als Karsten von den Notärzten aus dem Haus getragen wurde, wimmerte er nur noch.
Mit einem Rettungshubschrauber wurde Karsten in die Uniklinik Jena geflogen. Die Ärzte bemühten sich stundenlang vergeblich, das Leben des kleinen Jungen zu retten. Am Nachmittag des nächsten Tages starb Karsten an seinen schweren Verletzungen.
Bei der Obduktion wurden zahlreiche Verletzungen am Körper von Karsten festgestellt, welche ihm bis mindestens drei Tage vor seinem Tod zugefügt worden waren. Unter anderem hatte er Verletzungen an Stirn, Kopf und Augen. Hämatome an beiden Ohren, im Gesicht, im Mund, an den Schultern, der Brustwirbelsäule, von den Lenden abwärts das gesamte Gesäß einnehmend und an den Hoden.
Gerichtsurteil:
Karstens Mutter wurde wegen Körperverletzung durch Unterlassen zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr Lebensgefährte wurden wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Beide haben gegen die Urteile Revision eingelegt, welche jedoch der BGH verworfen hat. Somit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.