Julian

Das ist die Geschichte von Julian aus Nürnberg. Er wurde am 15. Mai 2002 geboren und starb am 05./06. Juli 2002.

Das erste Kind von Julians Eltern wurde im Dezember 2000 geboren. Im September 2001 stellte sich unverhofft eine erneute Schwangerschaft ein. Zwar kam diese zweite Schwangerschaft schneller als geplant, aber da sich beide ohnehin ein zweites Kind wünschten, entschieden sie sich für dieses Baby.

Die Schwangerschaft verlief bis zum 5./6. Monat völlig unauffällig. Allerdings wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung vermehrtes Fruchtwasser sowie eine Übergröße des Babys festgestellt.

Sechs Wochen später, kurz vor dem Entbindungstermin wurde eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Hierbei wurden durch den Arzt Auffälligkeiten festgestellt und dieser empfahl dem Paar weitere Untersuchungen durchführen zu lassen. Es folgte am 17. April 2002 eine sogenannte sonografische Untersuchung. Diese Untersuchung ergab den Befund, dass das Baby am Apert-Syndrom leiden würde. Bei einer Beratung durch die behandelnde Klinik wurde dem Paar erläutert, dass bei ihrem Baby mit einer Schädelverformung (einem sogenannten Turmschädel), sowie einer Veränderung des Mittelgesichtes und Missbildungen an Händen und Füßen zu rechnen sei. Es wurde ihnen mitgeteilt, dass diese Verformungen durch mehrere kosmetische Operationen zu korrigieren seien. Weitere Fehlbildungen beziehungsweise geistige Behinderungen wurden nicht aufgeführt. So kamen die Eltern zu dem Entschluss, dass die körperlichen Beeinträchtigungen ihres ungeborenen Kindes nicht außerordentlich folgenschwer sein würden.

Am 15. Mai 2002 wurde der kleine Junge geboren. Leider kam er mit viel mehr körperlichen Fehlbildungen zur Welt als von seinen Eltern erwartet worden war. Sein Schädel war verformt. Seine Stirn war sehr hoch und deutlich nach vorn gewölbt. Der Hinterkopf war flach mit einer seitlichen Abplattung. Seine Augäpfel waren hervorgetreten und der Abstand zwischen seinen Augen vergrößert. Die Finger seiner beiden Hände und die Zehen beider Füße waren miteinander verwachsen. Da sein Gesicht deformiert war, konnte er auch nur eingeschränkt durch die Nase atmen. Dies zeigte sich, indem er röchelte.

Der Vater war vom Anblick seines Sohnes schockiert und verließ das Geburtszimmer. Seine Frau blieb allein mit dem Baby zurück. Später kam er in der Hoffnung wieder, man würde ihm mitteilen, dass sein Sohn nicht lebensfähig sein würde. Der hinzugerufene Kindernotarzt gratulierte den Eltern zur Geburt ihres Sohnes. Dies empfand der Vater als Spott und fragte den Arzt, ob er denn schon mal ein derart hässliches Kind gesehen habe. Der kleine Junge wurde anschließend in eine Kinderklinik verlegt. Seine Eltern kehrten ohne ihn nach Hause zurück.

Auch nach mehrmaligen Besuchen in der Kinderklinik konnte sich der Vater seinem Sohn nicht annähern. Er fragte eine Krankenschwester nach einer Betreuung für seinen Sohn, auch wenn dieser ja so hässlich sei.

Durch Kontaktaufnahme mit einer Eltern-Initiative für Kinder, die an dem Apert-Syndrom erkrankt sind, fühlten sich die Eltern nun erstmals informiert. Es beruhigte den Vater zu erfahren, dass bei seinem Sohn nicht zwingend eine geistige Behinderung vorliegen müsse. Die frisch aufgekommene Hoffnung zerschlug sich jedoch, als die Eltern am 21. Mai 2002 darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass bei ihrem Sohn kein Hirnbalken zu erkennen sei. Dadurch sei eine gesunde geistige Entwicklung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr gegeben. Den Vater traf diese Nachricht sichtlich. Zudem zweifelte er an der Fähigkeit der behandelnden Ärzte und verlangte eine Verlegung seines Sohnes in eine andere Klinik.

Dem kleinen Mann wurden dort, wie auch schon in der Kinderklinik davor, Nasenröhrchen eingesetzt, um seine Nasenwege zu erweitern und einen plötzlichen Atemstillstand zu vermeiden. Bis auf dass die Nasenröhrchen mehrmals am Tag abgesaugt werden mussten, war der Gesamtzustand des Jungen unauffällig. Der Vater besuchte täglich seinen Sohn und versuchte seine emotionale Scheu zu mindern. Er nahm seinen Sohn auf den Arm und kümmerte sich so gut wie möglich um ihn. Es half ihm, dass sein Sohn auf einer Station lag, auf der weitere Kinder mit Fehlbildungen betreut wurden. So dachte er, er müsse sich nicht vor anderen Eltern für das Aussehen seines Sohnes schämen, wobei aber seines Erachtens nach sein Sohn das hässlichste Kind auf dieser Station wäre.

Die Eltern durften ihren Sohn am 20. Juni 2002 mit nach Hause nehmen. Der kleine Junge befand sich in einem guten Zustand und auch seine Atmung und sein Lungenzustand war stabil.

Daheim angekommen erhielt er, nur auf Drängen seiner Mutter, auch endlich einen Namen. Julian.

Da Julian durch seine lauten Atemgeräusche seinen älteren Bruder störte, wurde er ins Wohnzimmer ausquartiert. Dort lag er dann in einer Baby-Tragetasche. Seine Versorgung war nur dahingehend aufwändiger als bei einem gesunden Kind, weil seine Atemröhrchen regelmäßig abgesaugt werden mussten und sich die Nahrungsaufnahme etwas schwieriger gestaltete. Er verschluckte sich oftmals oder erbrach die Mahlzeiten wieder. Ansonsten war alles ganz normal und auch Atemstillstände blieben aus.

Trotz allem schämte sich der Vater für Julian und konnte keine Bindung zu ihm aufbauen. Wollten Freunde und Bekannte zu Besuch kommen, so sagte er diesen ab. Jegliche Nachfragen hinsichtlich seines Sohnes blockte er ab. Auch angebotene Hilfe zwecks Versorgung seines Sohnes lehnte er ab. Er wollte es allein schaffen, die Situation allein meistern. Alles andere empfand er als ein Abschieben seiner väterlichen Verpflichtung. Es kam für ihn auch nicht in Frage, seinen Sohn in eine Pflegeeinrichtung zu geben, mit der Begründung, er hätte selbst schlechte Erfahrungen in einem Kinderheim gemacht. Julians Mutter schonte er indessen aber nicht mit Schuldzuweisungen. Sein Leben, so seiner Meinung nach, wäre nicht mehr viel wert. Er bemühte sich aber dennoch, Julian adäquat zu versorgen und seiner sozialen Verpflichtung ihm gegenüber gerecht zu werden.

Julians Mutter belastete die Gesamtsituation. Sie fühlte sich körperlich erschöpft, auch durch die zunehmenden Eheprobleme. Ihr kleiner Sohn Julian tat ihr zudem auch einfach nur leid. Am 03. Juli 2002 rief sie aufgelöst und weinend ihren Mann auf seiner Arbeitsstelle an und schilderte ihm ihren Eindruck, dass mit Julian etwas nicht in Ordnung sei. Julian wirke, so ihrem Empfinden nach, zunehmend apathisch und würde auch kaum noch Nahrung zu sich nehmen. Nach diesem Telefonat sorgte sich Julians Vater um seine Ehe und um sein Leben, was immer mehr zu entgleisen drohte. Er entschloss sich zu handeln und dabei kam ihm der Gedanke, seinen Sohn zu töten. Auch um diesem weitere „Qualen“ zu ersparen. Denn Julian standen noch eine Reihe von aufwendigen Operationen an seinem Schädel bevor, um eine neue Gesichtsform herstellen zu können. Auch die verwachsenen Finger und Zehen müssten in mehreren operativen Eingriffen voneinander getrennt werden.

Julians Mutter telefonierte auch mit ihrer Mutter und berichtete von ihrer verzweifelten Situation. Dieses Telefonat und das Telefonat zwei Tage zuvor nahm nun Julians Vater zum Anlass, seinem Sohn das Leben zu nehmen. Am Abend des 05. Juli 2002 entschloss er sich, den Kopfteil der Baby-Tragetasche in welcher Julian lag, mit einer Decke zu verschließen. Dadurch sollte das von Julian ausgeatmete Kohlendioxid nicht mehr entweichen können und würde von seinem Sohn wieder eingeatmet werden. Der Vater erhoffte sich, dass sein kleiner Sohn dadurch in eine Art Narkose verfallen und sanft sterben würde.

Es war gegen 21.30 Uhr, als sich die Eltern zusammen schlafen legten. Doch sein Vater stand wieder auf, unter dem Vorwand, noch einmal nach Julian, der im Wohnzimmer in seiner Tragetasche schlief, zu sehen. Er ging  zu seinem Sohn und nahm eine Wolldecke, mit der er die Tragetasche luftdicht abdeckte. Das Babyphon, welches neben der Tragetasche positioniert war, damit die Mutter ihren Sohn nachts hören konnte, regelte er herunter, sodass keine Geräusche mehr ins Schlafzimmer der Eltern übertragen werden konnten. Anschließend ging er wieder ins Bett und sagte Julians Mutter, dass mit ihrem Sohn alles in Ordnung sei.

Gegen 03.00 Uhr am Morgen wachte der Vater auf und begab sich direkt ins Wohnzimmer. Er nahm die Decke von der Tragetasche und stellte fest, dass Julian verstorben war. Gewöhnlich wäre dieser Tod, entgegen der Auffassung des Vaters, langsam und qualvoll gewesen. Allerdings litt Julian zu diesem Zeitpunkt an einer chronischen Lungenentzündung, wodurch sein Tod, in Zusammenhang mit seiner vorliegenden Gehirnschädigung, möglicherweise bereits nach zwei Minuten eingetreten ist.

Er weckte seine Frau auf und berichtete ihr vom Tod ihres Sohnes. Diese ging, aufgrund des apathischen Verhaltens von Julian in den vergangenen Wochen, von einem natürlichen Tod aus. Der eintreffende Notarzt informierte die Polizei, welche Julians Eltern vernahmen. Eine Obduktion wurde durchgeführt. Dabei wurden keine Anzeichen von Gewalteinwirkung festgestellt. Vielmehr schien Julians Tod eine Folge von Atemversagen gewesen zu sein. Daraufhin sahen die Behörden von weiteren Ermittlungen gegen Julians Eltern ab und das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.

Am 31. Dezember 2002 gestand der Vater seiner Frau, für die Tötung des gemeinsamen Sohnes verantwortlich gewesen zu sein. Fortan wurde nicht mehr darüber gesprochen. Erst im Sommer 2003 erzählte der Vater nun auch seinen Schwiegereltern von der Tat. Diese überzeugten ihn, sich den Behörden zu offenbaren.

Am 11. November 2003 suchte der Vater schließlich die Polizei auf und gestand.

Im April 2004 wurde dann das dritte gemeinsame Kind geboren und auch dieses kam mit körperlichen Einschränkungen zur Welt. Einige Monate später wurde Julians Vater in Untersuchungshaft genommen.

Gerichtsurteil:
Julians Vater wurde wegen Totschlag in einem minderschweren Fall zu sechs Jahren Haft verurteilt. Für das Gericht stand fest, dass der Vater seinen Sohn vorsätzlich getötet habe. Es ging ihm nicht um das schwere Lebenslos seines Sohnes, sondern lediglich um sein eigenes Leben und das Glück seiner Familie. Ein intaktes Menschenleben sei zerstört worden. Auch wenn Julian körperliche und geistige Beeinträchtigungen aufgewiesen habe, so sei er weder rechts- noch schutzlos gewesen.

Dieses Urteil wurde allerdings vom Bundesgerichtshof aufgehoben, da die Motivlage von Julians Vater nicht genug berücksichtigt worden war. Der BGH legte dem Landgericht eine mildere Strafe nahe.

Letztendlich reduzierte das Landgericht die Haftstrafe um ein Jahr, somit auf fünf Jahre.

Julians Vater habe mit der Tat großes Leid von sich, aber auch von seiner Familie abwenden wollen. Da der Vater als Kind von seinen Eltern selbst in ein Heim abgeschoben worden war, wäre dies für seinen Sohn Julian keine Option gewesen. Der Vater wollte Julian nicht fremdbetreuen lassen aufgrund seiner eigenen Vergangenheit im Heim. Auch befand das Gericht, dass Julians Eltern nicht ausreichend auf die Behinderung ihres Sohnes vorbereitet worden waren und auch nach Julians Geburt wäre ihnen keine psychologische oder fachliche Hilfe angeboten worden.