Dies ist die Geschichte dreier neugeborener Geschwister, deren Leichen im April 2012 in einem Wohnhaus in Langgöns (Hessen) gefunden wurden.
Die Mutter der drei toten Babies wohnte damals in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Langgöns, welche aufgelöst werden sollte. Im Rahmen der Wohnungsauflösung entdeckten die Arbeiter eine Kühlbox, in welcher sich die Leichen von zwei Babies befanden. Bei der anschließenden Durchsuchung des Wohnhauses und des dazugehörigen Grundstücks fanden Ermittler der Kriminalpolizei Gießen eine weitere Kühlbox in der Garage, die ebenfalls eine Babyleiche enthielt.
Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen eines dreifachen Tötungsdeliktes richtete sich insbesondere gegen die Mutter der Babies. Die Mutter selbst lenkte zunächst den Verdacht auf ihren damaligen Ehemann. Später gab sie an, dass sie die Babies in den Jahren 2006, 2007 und 2008 tot zur Welt brachte.
Die Ermittlungen ergaben weiter, dass die Mutter vier weitere lebende Kinder hatte, welche jedoch nicht bei ihr aufwuchsen. Zum Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens verbüßte sie eine Haftstrafe wegen Betruges. Während dieser Inhaftierung kam das vierte Baby zur Welt, das nach der Geburt bei einer Pflegefamilie untergebracht wurde.
Die angeordnete Obduktion der drei gefundenen Babyleichen ergab, dass es sich bei den beiden in der Wohnung gefundenen Babies um Jungen, bei dem in der Garage gefundenen Baby um ein Mädchen handelte. Aufgrund des starken Verwesungsgrades der Babies konnte jedoch weder das Alter der Babies, noch deren Todesursache oder der Todeszeitpunkt geklärt werden.
Da im Rahmen des umfangreichen Ermittlungsverfahrens keine Beweise gefunden werden konnten, welche belegten, dass die Babies lebend zur Welt gekommen waren, musste das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter wegen eines dreifachen Tötungsdeliktes letztendlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
In einem weiteren Verfahren wurde die Mutter der Babies jedoch wegen falscher Verdächtigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt, weil sie zu Beginn der Ermittlungen den Verdacht auf ihren damaligen Ehemann lenkte. Zur Rechtskraft des Urteils konnten keine Informationen gefunden werden.
Über die Beisetzung der drei Geschwister liegen uns ebenfalls keine Informationen vor.
Trotz der wenigen vorhandenen Informationen wollten wir das Schicksal der drei Babies auf dieser Gedenkseite wahren.